Häufige Fragen zum Ticketing
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Gibt es vergünstigte Karten kurz vor Vorstellungsbeginn?
Ab einer halben Stunde vor Vorstellungsbeginn kann das U27-Publikum an der Abendkassa im Foyer (Ecke Opernring und Herbert von Karajan-Platz) Restkarten zu 20€ beziehen.
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Warum kann ich für Generalproben keine Karten erwerben?
Seit der Saison 2020/21 bietet die Wiener Staatsoper exklusiv für junge Besucher*innen unter 27 (U27) Generalprobenkarten um 10€ an. Wir bitten um Verständnis, dass wir Karten nur an unsere U27-Publikum vergeben können.
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Wie erfahre ich, ob mein Sitzplatz sichteingeschränkt ist?
Bei sichteingeschränkten Sitzplätzen werden Sie bei der Online-Buchung mittels Platzbeschreibung, sowie auf den Tickets mittels Drucktext aufmerksam gemacht. Zusätzlich bietet unser Ticketshop eine Platzvorschau an. Bitte überprüfen Sie diese vor Abschluss des Kaufvorgangs.
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Wieso werden Sitzplätze mit Sichteinschränkung verkauft?
Die Wiener Staatsoper erfreut sich auch über Besucher*innen, die lediglich die Musik einer Produktion genießen möchten. Sitzplätze mit Sichteinschränkung stellen eine günstige Alternative dar, um Opernmusik live erleben zu können.
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Habe ich Anspruch auf eine (Teil-)Refundierung, wenn mir der Einlass aufgrund meines Auftretens (Kleidung, Verhalten) verwehrt wurde?
Der Zutritt kann aufgrund nicht angemessener Kleidung oder nicht angemessenem Verhalten, durch unseren Publikums- bzw. Revisionsdienst trotz gültiger Eintrittskarte verwehrt werden. Eine (Teil-)Refundierung ist in diesem Fall nicht möglich.
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Habe ich beim Ausfall des Untertitel-Systems Anspruch auf eine (Teil-)Refundierung?
Das Untertitel-System ist ein unentgeltlicher Service der Wiener Staatsoper. Leider kann es vereinzelt zu Störungen kommen, allerdings können wir bei Ausfällen keine anteilige Rückzahlung des Kartenpreises vornehmen.
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Habe ich bei einer Umbesetzung Anspruch auf eine (Teil-)Refundierung?
Erkrankt ein Sänger oder eine Sängerin, wird kurzfristig für Ersatz gesorgt. Besetzungsänderungen, die auf Absagen, Erkrankungen oder sonstigen Verhinderungen von Künstler*innen zurückgehen, sind ausdrücklich vorbehalten und stellen keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises dar.
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Habe ich Anspruch auf eine (Teil-)Refundierung, wenn ich die Vorstellung nicht besucht oder frühzeitig verlassen habe?
Eine Stornierung von erworbenen Karten ist gemäß unserer AGBs nicht möglich.
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Welche Ansprüche habe ich, wenn ich Karten bei einem Dritt-/ Wieder-/ Straßen-Verkäufer erworben habe?
Andere Anbieter agieren nicht im Auftrag der Wiener Staatsoper. Daher haben Sie leider keine Ansprüche auf Ersatzkarten, Umbuchungen oder Kulanz-Stornierungen.
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Ist es möglich Karten umzubuchen?
Ja – eine Umbuchung von Einzelkarten ist möglich sofern in der gewünschten Vorstellung noch Karten verfügbar sind, die gleich viel oder mehr kosten. Eine Umbuchung in eine günstigere Preisgruppe ist leider nicht möglich. Falls Sie im Abonnement erworbene Karten umbuchen möchten, informieren Sie sich hier.
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Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich meine Opernkarten nicht in Anspruch nehmen kann?
Eine Stornierung von erworbenen Karten ist gemäß unserer AGBs nicht möglich. Karten können gerne im Familien- und Freundeskreis weitergegeben werden. Umbuchungen sind, je nach Verfügbarkeit, möglich. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte ans Bestellbüro.
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Kann ich erworbene Karten stornieren?
Eine Stornierung von erworbenen Karten ist gemäß unserer AGBs nicht möglich. Ausnahme ist die Absage oder Abänderung einer Veranstaltung. Änderungen der Besetzung sowie künstlerische Änderungen der Produktion bleiben den Bühnengesellschaften vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Rückgabe der Karten oder Minderung des Kaufpreises. Dies gilt ebenso für allfällige Defekte an Über- bzw. Untertitelanlagen oder geringfügige zeitliche Verschiebungen des Veranstaltungsbeginns.
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Wieso habe ich trotz zeitiger Vorbestellung eine Absage erhalten?
Kurz nach der Saisonpräsentation nimmt das Bestellbüro Vorbestellungen für Vorstellungen ab November entgegen. Karten werden chronologisch nach dem Eingangsdatum der Bestellung bearbeitet. Vorbestellungen garantieren daher leider keine wunschgemäße Zuteilung.
Um die Chance auf eine Zuteilung erhöhen raten wir, zusätzlich zu Ihrem Wunschplatz und –datum auch Alternativen anzugeben! -
Muss ich meine E-Tickets ausdrucken?
Wenn Sie ein Smartphone besitzen, können Sie Ihr E-Ticket als PDF auf diesem vorweisen. Das Ausdrucken ist nicht notwendig.
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Wann beginnt der freie Verkauf?
Der freie Verkauf beginnt immer zwei Monate im Vorhinein am Monatsersten, jeweils für den gesamten Monat. Also beispielsweise am 1. September für den gesamten November oder am 1. Oktober für den gesamten Dezember.
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Wann wird meine Vorbestellung bearbeitet?
Vorbestellungen werden zwei bis drei Monate vor der jeweiligen Vorstellung bearbeitet. Sie erhalten eine Rückmeldung bezüglich Ihrer Bestellung jedenfalls noch vor dem freien Verkauf.
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Ich kann bei meiner Vorbestellung keinen genauen Sitzplatz auswählen - wieso?
Bei einer Vorbestellung können Sie nur präferierte Daten und Preisgruppen (inkl. Anmerkungen) angeben. Sollten Sie einen genauen Sitzplatz auswählen wollen, bitten wir Sie, Ihre Karten selbstständig im freien Verkauf zu erwerben.
Der freie Verkauf beginnt immer zwei Monate im Vorhinein am Monatsersten, jeweils für den gesamten Monat. Also beispielsweise am 1. September für den gesamten November oder am 1. Oktober für den gesamten Dezember. -
Wieso wurde mir eine Zahlungsaufforderung zugesendet, obwohl ich meine Kreditkarte hinterlegt habe?
In einzelnen Fällen werden Zahlungen von Kreditkarten-Institutionen abgelehnt. Um Ihnen die Möglichkeit zu bieten Ihre gewünschte Vorstellung dennoch zu besuchen, wird Ihnen alternativ eine Zahlungsaufforderung zugesendet.